Acoreus

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Autoren
Frank Prößdorf, Volker Grabsch, Kathleen Fleischer

Contents

Einleitung

Anfang Januar 2006 habe ich das erste mal eine Telekomrechnung bekommen auf der der Onlineanbieter Acoreus verzeichnet war. Die Abrechnung war von Ende Oktober bis Ende Dezember und der Betrag war höher als es hätte möglich sein können. Es ist mir ein Rätsel, wie dieser Anbieter auf meine Rechnung kam. Zur Zeit nutze ich noch Internet by Call. Die Telekom meinte, ich solle mich direkt an den Anbieter wenden und verweigerte einen Einzelverbindungsnachweis. Nachdem sie Kundendaten von mir haben wollten, kam keine Rückmeldung mehr. Da ich alle Anbieter gelöscht und neue rausgesucht hatte war ich mir sicher, dass Acoreus auf der nächsten Rechnung nicht mehr erscheinen würde. Aber auch auf der Rechnung vom Januar war Acoreus zu finden. Ich habe eine eMail an Acoreus hingeschickt und einige Tage später kam ein Antwortbrief bei uns an, der mir mitteilte, dass sie keinen Einzelverbindungsnachweis senden können. Die Einwahlnummer ist ebenfalls nicht herauszubekommen. Das ganze läuft über die Telefonica GmbH Deutschland und im Internet habe ich erfahren, dass einge Leute Probleme mit Acoreus hatten. Wenn es ein Tarif wäre, den ich nutze und der unter diesem Namen auf der Rechnung erscheinen würde, würde das bedeuten, dass ich jeden Tag mindestens 5 Stunden online gewesen wäre.Ich bin zwar oft im Internet, aber nicht zu solchen Zeiten.

Hierauf habe ich mich nach Hilfe umsehend an Freunde und Bekannte gewand und es sind folgende Ratschläge gekommen.

Ratschläge

  • Eine Anfechtung muss unverzüglich (innerhalb von 6 Wochen) geschehen und man muss beweisen, dass der Gegner sie bekommen hat (Einschreiben)
  • Einzelverbindungsnachweis verlangen
  • Einzugsermächtigung von dem Anbieter (Telefonica GmbH Deutschland) entziehen
  • Rechnungen nur zu dem Teil bezahlen der nachvollziehbar ist (unstreitig)
  • Klärender Brief an die Telefonica GmbH Deutschland schicken und beim Kundenservice anrufen um Vorgehen zu besprechen
  • Beweise (unter Zuhilfenahme eines Fachmannes) sichern. In einem späteren Gerichtsverfahren obliegt einem die volle Beweislast
  • Rechner nach Dialern und Viren durchsuchen, diese aber nicht löschen. Wenn der Dialer gelöscht wird und womöglich kein einziger Zeuge vorhanden ist, der die Funktionsweise des Dialers und - vor allem - seine Existenz bestätigt, stehen die Chancen denkbar ungünstig
  • Gibt der Netzbetreiber unter Berufung auf datenschutzrechtliche Bestimmungen keine Auskunft, sollte ein Rechtsanwalt aufgesucht werden
  • Überprüfen ob es sich um einen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registrierten Dialer handelt. Eine Zahlungspflicht besteht nur dann, wenn es sich um einen registrierten Dialer handelt
  • Dialer dürfen nur noch mit einer 09009-Rufnummer betrieben werden. Wird dennoch eine Dialer-Verbindung über andere als die 09009-Nummer hergestellt, besteht für den Kunden keine Zahlungspflicht
  • Eventuell Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder einer Polizeidienststelle erstatten
  • Möglicherweise droht der Netzbetreiber die Sperrung des Telefonanschlusses an. Auch in diesem Falle sollte ernsthaft erwogen werden, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen

Beispiel-Anfechtung

  • An: Firma, Netzbetreiber
  • Einschreiben mit Rückschein
Tagesdatum

Ihre Rechnung / Mahnung vom __________ Kundennummer __________   



Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen mit Rechnung / Mahnung vom __________ geforderten
Verbindungsentgelte, entstanden am __________ , in Höhe von insgesamt
__________ , wurden allein von einem sog. Internet-Dialer verursacht und
gehen nicht auf ein bewusstes und gewolltes Anwählen der Verbindung zurück.

Im einzelnen geschah folgendes: ... (Schilderung des Sachverhaltes) ... .

Ich bin daher nicht bereit, den geforderten Betrag zu bezahlen.

Hilfsweise fechte ich die geschlossenen Verträge wegen arglistiger
Täuschung an. Daneben widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den
maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise
erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der
abgegebenen Willenserklärungen.

Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich

1. einen Einzelverbindungsnachweis über die streitigen Verbindungen und

2. die vollständigen Namen und die Anschriften der Betreiber der
entsprechenden Rufnummern zukommen zu lassen.

Die vorgebrachten Einwendungen sind begründete im Sinne des § 19 Abs. 4
TKV, zu einer Sperre sind Sie daher nicht berechtigt. Sollten Sie
dennoch eine Sperre durchführen, bleiben Schadensersatzansprüche
vorbehalten.



Mit freundlichen Grüßen

Vorgehen

Was habe ich nun gemacht?

  • Anfechtung abgeschickt -> noch keine Antwort
  • Zunächst den vollen Betrag gezahlt -> zurück buchen?
  • Rechner nach Dialern und Viren, etc. durchsucht -> alles sauber
  • Bei Telekom um Einzelverbindungsnachweis gebeten (Telefon) -> soll mich an Anbieter (Acoreus) wenden
  • Bei Acoreus nach Eintreffen der Rechnung vom Januar am 13.02.2006 um Einzelverbindungsnachweis per eMail gebeten
Sehr geehrte Damen und Herren,

vor gut einem Monat schrieb ich Ihnen schon einmal eine Email betreffs meiner Telefonrechnung, auf der der Onlinedienst zu acoreus nachgewiesen wurde. Mein Problem ist, dass mir dieser Internetanbieter nicht bekannt ist und ich weder Einwahlnummer noch sonst irgendwelche Angaben darüber finden konnte. Auf Ihren Wunsch hin habe ich Ihnen alle benötigten Daten (Kundennummer, Rufnummer, Rechnungsnummer) zukommen lassen, doch ich erhielt keine Rückmeldung von Ihnen.
Auch auf der Telekom Rechnung für diesen Monat erschien Acoreus, obwohl ich nach der ersten Rechnung alle meine Internetanbieter gewechselt habe.
Ich möchte Sie hiermit bitten mir schnellstmöglich die Einwahlnummer des Anbieters Acoreus und eine detaillierte Aufschlüsselung zu senden, denn ich bin nicht bereit für etwas zu bezahlen, von dem ich nichts weiß. Andernfalls werde ich den Betrag der Rechnung zurückbuchen lassen.

Mit freundl. Grüßen,
  • Brief am 15.02.2006 mit Verweis auf Telekom und Datenschutz zurück bekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben nach einer Einzelverbindungsübersicht gefragt, da Sie auf der
Rechnung der Deutschen Telekom AG Ihre Einzelverbindungsübersicht für 
Internet-by-Call nicht detailliert aufgelistet finden konnten.

Dies ist jedoch nach der geltenden Rechtslage nicht vorgesehen. Dafür haben
wir für Sie ein attraktives Angebot erstellt, das Ihnen helfen wird, Ihre
Telefonrechnung transparent und detailliert nachvollziehen zu können.
Für die Einwahl in das IP-Netz (IP-Internet Protocoll) der Telef6nica
Deutschland und die von Ihnen in Anspruch genommenen Service Provider der
Telef6nica Deutschland stellen wir Ihnen die entstandenen Verbindungsdaten
per Einzelverbindungsnachweis im Internet zur Verfügung. Dafür müssen Sie
jedoch zuvor bei der Deutschen Telekom die Speicherung dieser Daten und
einen Einzelverbindungsnachweis beauftragt haben. Sollten Sie die 
Speicherung der Verbindungsdaten bei der Deutschen Telekom nicht beauftragt 
haben, können wir Ihnen für vergangene Abrechnungszeiträume in dieser Frage 
leider nicht weiterhelfen. Diese Daten müssen laut Telekommunikations-
Datenschutzverordnung unmittelbar nach Rechnungsversand gelöscht werden 
und liegen uns daher nicht vor. Dies dient auch zu Ihrem persönlichen 
Datenschutz.

Sie können jederzeit für zukünftige Abrechnungen bei der Deutschen Telekom
den Einzelverbindungsnachweis sowie die Speicherung Ihrer Daten
beauftragen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Service der Deutschen
Telekom.

Auf unserem Service-Portal im Internet unter https://www.yellex.com können
Sie sich über EVN@web für Ihre Einzelverbindungsübersicht anmelden. Den
Abruf stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Damit können Sie Ihre
Rechnung einfach und unkompliziert nachvollziehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an service.cbc @ acoreus.de oder an
unsere Hotline des acoreus Kundenservice unter der kostenlosen
Servicerufnummer 0800 1010339.

Mit freundl. Grüßen,
acoreus Kundenservice

Laut Telekommunikationsgesetz muss der Anbieter die Zielnummern und Verkehrsdaten speichern, wenn der Kunde nicht ausdrücklich gewählt hat sie zu löschen, oder den Rechnungsbetrag in Frage gestellt hat.

  • Eigentlich hatte ich schon immer eine aufgeschlüsselte Rechnung, also wo ist das Problem?
  • Die Februarrechnung enthielt schon wieder Acoreus. Ich hatte ecosmos angewählt, welches jedoch nicht auf der Rechnung erschien (ist das über Acoreus abgedeckt?)

Problemaufklärung

Nachdem ich einen Brief per Einschreiben dort hingesendet habe, und dieser 2 Wochen unbeantwortet blieb, habe ich angerufen. Der Brief war zunächst nicht auffindbar. Nach längerem Suchen gar sich der Mitarbeiter den Brief und mein Anliegen kurz durchgelesen. Leider gab es keine Erklärung wieso keine Reaktion von Acoreus auf meinen Brief kam. Er hat mir dann eine URL gegeben und dort habe ich alle Rechnungen komplett aufgeschlüsselt gefunden.

Mein Tipp an alle, die ein Problem mit Acoreus haben ist:

  • Ruft dort an, denn auf Briefe und Emails wird nicht geantwortet

Auf Yellex könnt ihr euch bei EVN@web anmelden. Dort erhaltet ihr die Rechnungen der letzten 6 Monate aufgeschlüsselt und könnt genau nachvollziehen, über welche Nummer welche Beträge entstanden sind.

Über Acoreus laufen etwa 70 call-by-call Anbieter. Acoreus ist lediglich für den Abrechnung- und Zahlungsverkehr zuständig, hat also nichts mit den Beträgen auf der Telefonrechnung zu tun. Es ist also möglich über den Einzelverbindungsnachweis auf EVN@web der Lösung des Problems näher zu kommen.

Nachdem ich diesen bekommen habe, habe ich eine Nummer gefunden, die ich nicht nachvollziehen konnte und die mich mehrere Euro gekostet hat. Diese ist danach auch nicht wieder aufgetreten, aber zumindest weiß ich nun, wie das alles zustande kam und habe jetzt einen genauen Überblick.

Weblinks

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